Pressemitteilung: Verleihung der FEM-Nadel 2023 an das Archiv Frau und Musik im Rahmen der Donaueschinger Musiktage

Zeit: Freitag, 20. Oktober 2023, 16 Uhr im Rahmen der Donaueschinger Musiktage 2023
Ort: Museum Art.Plus, Museumsweg 1, 7816  Donaueschingen

Die Fachgruppe E-Musik (FEM) des Deutschen Komponist:innenverbands hat entschieden: Die diesjährige „FEM-Nadel“ geht an das Archiv Frau und Musik in Frankfurt am Main. Die Jury, bestehend aus Lydia Rilling, Alexander Strauch und Kathrin Denner, würdigt damit das Engagement des Archivs für zeitgenössische und historische Musik von Frauen sowie die wissenschaftlich hervorragende Arbeit des Archivs. Laut Jury „trägt das Archiv Frau und Musik dazu bei, das kulturelle Erbe von Komponistinnen und Dirigentinnen sichtbar und hörbar zu machen und so unter anderem einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen in der Musikbranche zu leisten“.

Das Archiv Frau und Musik wurde 1979 in Köln durch eine Initiative der Dirigentin Elke Mascha Blankenburg gegründet und ist heute das weltweit größte und bedeutendste Archiv zur Musik von Komponistinnen. Mit rund 28.000 Medieneinheiten und Materialien von und über etwa 2000 Komponistinnen und Dirigentinnen umfasst die Sammlung Noten, Tonträger, Literatur und Graue, also nicht veröffentlichte Literatur über Komponistinnen, Musikerinnen und Dirigentinnen vom 9. bis 21. Jahrhundert im Bereich der klassischen Musik sowie von Rock, Pop und Jazz. Die zeitgenössische Musik wird besonders gefördert, unter anderem durch die Vergabe eines Composer in Residence Arbeitsstipendiums an herausragende Komponistinnen. Zuletzt wurden die Komponistinnen Manuela Kerer, Tania Rubio und Farzia Fallah mit dem Stipendium ausgezeichnet.

Die Förderung von Projekten im Laienmusikbereich sowie unter anderem die Bereitstellung von Schulmaterialien zur Darstellung von Musikerinnen, Komponistinnen und Dirigentinnen in der Musikgeschichte sind nur einige der Aufgaben, denen sich das Archiv Frau und Musik widmet. Dabei leistet das Archiv eine wichtige Basisarbeit und setzt sich nicht nur für den professionellen Bereich ein. Das Archiv versteht sich als Informationsschnittstelle zwischen Musikvermittlung, -praxis und -wissenschaft und kooperiert mit Ensembles und Institutionen deutschlandweit sowie auch international. Im Oktober 2013 wurde das Facharchiv in die Rote Liste Kultur des Deutschen Kulturrates aufgenommen und in die Kategorie 2 als gefährdet eingestuft, da die Stadt Frankfurt ihre bisherige finanzielle Unterstützung einstellte. Dank des Engagements von Mitarbeiter:innen und Unterstützer:innen konnte das Archiv seine Arbeit fortsetzen und ist heute eine wichtige Institution für die Erforschung und Verbreitung von Musik von Frauen.

Das Archiv Frau und Musik setzt sich für die Förderung von Komponistinnen und Dirigentinnen ein und widmet sich der Aufarbeitung und Verbreitung von Musik von Frauen. Eine Bewegung, die vor über vierzig Jahren begann, als sich Frauen fragten, warum sie keine Musik von Frauen kannten oder hörten, hat sich zu einem der ältesten, größten und bedeutendsten Archive für Musik von Frauen entwickelt. Mit der „FEM-Nadel“ würdigen wird diese wichtige Arbeit.

Die „FEM-Nadel“ soll Persönlichkeiten ehren, die sich vorbildlich um die Sache der zeitgenössischen Musik verdient gemacht haben. Damit will die Nadel zum kulturpolitischen, sozialen wie künstlerischen Engagement inspirieren, wie es die mit der Nadel Geehrten an den Tag legen. Die Verleihung findet am 20. Oktober 2023 um 16 Uhr im Rahmen der Donaueschinger Musiktage 2023 im Museum Art.Plus, Museumsweg 1, 7816  Donaueschingen, statt. Als Laudatorin konnte die Komponistin und Künstlerische Co-Leiterin der Münchener Biennale ab 2026, Manuela Kerer, gewonnen werden

Neue Sätze der Honorarrichtlinie seit Dezember 2021

Wir haben die Honorarrichtlinie neu angepasst. U.a. haben wir einen Inflationsausgleich vorgenommen und dadurch haben sich die Sätze etwas erhöht. Damit ist sie für 2022 fit gemacht! Wir verweisen explizit auch auf die Seite 2 der Richtlinie und die dortigen Erklärungen, um sie den jeweiligen Gegebenheiten der Veranstalter und Komponist:innen individuell anzupassen. In erster Linie handelt es sich hier um Sätze der E-Musik. In Sachen Besetzung kann sie aber auf alle Live-Situationen verschiedener Genres auch z.B. des Jazz, konzertanter Filmmusik oder U-Musik mit auch klassischen Instrumenten angewandt werden. Hier geht es zu einer detaillierten Erklärung der 2020er Fassung mit der upgedateten Tabelle: http://femusik.de/?p=285
Und hier: geht es direkt zum neuen PDF der Richtlinie.

MUSIKFONDS SCHREIBT STIPENDIEN FÜR KOMPONIST*INNEN, MUSIKER*INNEN/-PERFORMER*INNEN AUS IM RAHMEN VON „NEUSTART KULTUR“ DES BUNDES

MUSIKFONDS SCHREIBT STIPENDIEN FÜR KOMPONIST*INNEN, MUSIKER*INNEN/-PERFORMER*INNEN AUS IM RAHMEN VON „NEUSTART KULTUR“ DES BUNDES

Hier Infos des Musikfonds dazu! Bewerbt Euch!

Zeitlich befristetes Stipendienprogramm des Musikfonds e.V. 2020/21 im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Förderung alternativer, auch digitaler Angebote)

Ziele
Die aktuelle Situation in der Folge der globalen SARS-CoV-2–Pandemie stellt Musikschaffende auf eine harte Probe – sind sie doch in vielen der bisher gängigen Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben, eingeschränkt oder gar verhindert. Gleichzeitig bieten die Umstände aber auch eine Chance, die Bedeutung der eigenen künstlerischen Arbeit zu reflektieren und neue Formen der Produktion, Aufführung und Vermittlung zu entwickeln. Kreatives Potenzial bieten in dieser Situation nicht zuletzt auch Überlegungen zu alternativen, auch digitalen Formaten.

Der Musikfonds ist sich seiner Verantwortung für die freie, experimentelle Musikszene bewusst und legt ein zeitlich befristetes Stipendienprogramm auf. In Ergänzung zu den gültigen Fördergrundsätzen für neue künstlerische Vorhaben werden mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von rund 8 Mio. € ausschließlich Stipendien gefördert. Diese Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Dazu können beispielsweise Kompositionsvorhaben zählen, die Entwicklung von Konzepten und/oder alternativen bzw. digitalen Formaten oder auch die Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache. Die Stipendien honorieren herausragende künstlerische Leistungen, die zum Erhalt der musikalischen Vielfalt beitragen. Sie geben Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich trotz der temporären Schließung aller Konzertorte respektive der stark eingeschränkten Möglichkeiten künstlerisch weiterzuentwickeln und im Beruf tätig zu werden.

Was wird gefördert?
Die Stipendien sollen Künstlerinnen und Künstlern der aktuellen Musikszene ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu entwickeln. Das können beispielsweise Recherchearbeiten sein, Konzepte für Musik sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, Kompositionsvorhaben ebenso wie Vorhaben zur Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache sowie zur Produktion von medialen Inhalten. Gefördert wird die künstlerische Arbeit an neuen Projektvorhaben. Grundsätzlich werden keine Auslands- o- der Wissenschaftsstipendien gefördert.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle überwiegend freischaffende Komponistinnen und Komponisten, Musikerinnen und Musiker, Klangkünstlerinnen und -künstler sowie Musikperformerinnen und -performer der aktuellen Musikszene, die ihren Hauptwohnsitz spätestens seit dem 11. März 2020 in Deutschland haben. Studierende sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Wer beschließt die Förderungen?
Der Musikfonds vergibt die Stipendien mithilfe einer unabhängigen Fachjury, die sich aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Genres zusammensetzt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie wird gefördert?
Die Stipendien werden für sechs Monate vergeben und nach Abschluss eines Stipendienvertrags ausgezahlt. Zum Abschluss des Stipendiums ist ein Arbeitsbericht einzureichen, der über den Schaffensprozess und die Erreichung der künstlerischen Ziele des Stipendiums Auskunft gibt. Im Prozess entstandenes Bild- und Tonmaterial ist dem Arbeitsbericht beizufügen. Zusätzlich wird zu Dokumentationszwecken ein kurzes Statement erwünscht, welches zur Veröffentlichung im Internet geeignet ist.

Für das Stipendienprogramm des Musikfonds gelten die Fördergrundsätze des Musikfonds e.V. vom 03.07.2020.
Anträge können vom 03.08. bis zum 16.08.2020 24.00 Uhr MESZ gestellt werden.

Unter folgendem Link können Informationen zum Stipendienprogramm abgerufen werden: https://www.musikfonds.de/foerderung

Sollten die zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen dieses Stipendienprogramms mit Antragsschluss zum 16. August 2020 nicht ausgeschöpft werden, werden weitere Vergaberunden ausgeschrieben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Darstellung des konzeptionellen Vorhabens, das im Rahmen des Stipendiums umgesetzt
werden soll
• Tabellarischer Lebenslauf, bestehend aus:
• Angaben zur Person
• Angaben zur Ausbildung und zum künstlerischen Werdegang (auch Preise, Auszeichnungen etc.)
• Auflistung von besonders wichtigen Konzerten/Aufführungen/Produktionen in den Jah-
ren 2018, 2019 und im ersten Quartal 2020
• Diskographie/Filmographie: Auswahl der wichtigsten Veröffentlichungen
• Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) oder in einem anderen
Berufs- oder Fachverband (z. B. GEMA, GVL etc.). Sollte keine Mitgliedschaft vorliegen,
so ist eine Begründung anzugeben.
• Nachweis über den Hauptwohnsitz (Meldebescheinigung).

Neustart Kultur

Neue Honorarrichtlinie E-Musik der FEM ab 2020

UPDATE: Die Sätze der Richtlinie sind nun seit Dezember 2021 neu angepasst worden!

Zuletzt wurde die alte Honorarrichtlinie 2017 angepasst. Für die Neufassung riskierten wir nun einen Blick zu unseren europäischen E-Musik-Schwesterverbänden und haben daher die Richtlinie umfassender gestaltet. Hier ist sie aufrufbar (UPDATE: Neue Fassung ab Dezember 2021!): FEM Honorarrichtlinie für Werke der E-Musik in 2020. D.h., umfasste die bisherige Systematik einen zehnminütigen Durchschnittswert, der zudem auf ein fiktionales Stundenhonorar heruntergebrochen werden konnte, sind wir nun anders vorgegangen. Die alte Richtlinie basierte in ihrer Ursprungsfassung auf durch eine Umfrage ermittelten Durchschnittshonoraren. Damit orientierte sie sich allerdings vor allem an den Honoraren, die Veranstalter zahlten. Als Fachgruppe ist es natürlich unser Ziel Preise zu definieren, die Veranstalter auch bezahlen können.

Allerdings ergaben etliche Erfahrungen und Gespräche mit Kolleg*innen, dass die Richtlinie eigentlich zu niedrig war und z.B. selbst staatlich bzw. kommunal finanzierte Musiktheater sich, man kann es nicht anders sagen, erdreisteten, für eine abendfüllende Kammeroper nur 8000 EUR für das Kompositionshonorar ausgeben zu wollen, ja, sogar von nur 5000 EUR hörte man schon. Ein eklatanter Fall war seitens eines anderen öffentlichen Veranstalters die Honorierung eines Cello-Solo-Werkes mit tatsächlich aufwändiger mehrspuriger Musikelektronik, die unter dem SWR-Experimentalstudio vergleichbaren Bedingungen entwickelt worden war, so dass es eigentlich ein kleines Ensemblewerk war.

Daher haben wir uns entschieden, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten. Das führt dazu, dass vom sehr kurzen Dauern bis über 90 Minuten plus differenziert wird. Dabei handelt es sich nicht um Verdoppelungen, sondern ergibt sich ab gewissen Stufen eine Abflachung, so dass aber immer noch angemessene und der Arbeit einer/eines E-Komponist*in bzw. eines Werkes der E-Musik würdige Preise dabei herauskommen.

Wir unterscheiden bewusst zwischen drei Preisniveaus: niedrig, besser und fair. Niedrig bezieht sich auf das eigentlich absolute Minimum, das z.B. befreundete Musiker*innen oder ehrenamtlich arbeitende Veranstalter bereit sein sollten zu zahlen. Institutionen der öffentlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hand oder potenter Stiftungen sollten sich an besser und fair orientieren. Das sind natürlich alles frei verhandelbare Preise, d.h. man immer mehr oder auch weniger verlangen. Kollegial ist natürlich, nicht erheblich unter die Preise zu gehen. Für Studierende und frische Hochschulabsolvent*innen können allerdings niedrigere als in der Richtlinie angegebene Honorare angemessen sein – dazu sollte man sich mit seiner/seinem (ehem.) Lehrer*in absprechen. Wenn jemand tatsächlich in der Phase des Berufslebens nicht nur in Förder- und Educationprogrammen prominent auf Festivals vertreten ist, kann natürlich wieder „ihren/seinen“ Preis einfordern, der der Richtlinie entspricht.

Wie oben aus dem Cellostück-Beispiel mit aufwändiger Musikelektronik ersichtlich ist, können aufwändige musikelektronische Werke pro Track/elektronische/audiovisuelle/visuelle Stimme wie ein weiteres Instrument gewertet werden. Allerdings gibt es auch vielspurige Musikelektronik, die wiederum sehr schnell und sehr ökonomisch gestaltet wird, so dass man hier immer von Fall zu Fall entscheiden muss. Die Programmierung, wenn sie durch die/den Komponist*in selbst durchgeführt wird, ist natürlich extra zu honorieren, sei es z.B. durch Anwendung einer höheren Zeitstufe oder eines höheren Preisniveaus oder durch andere erfolgende vertragliche Absprachen oder Bezugnahme auf Richtlinien einer Gesellschaft für elektronische Musik wie der DEGEM.

Bearbeitungen sind ein eigener Fall: die Bearbeitung von fremden Werken hat eine geringere Schaffenshöhe als die eigener Werke. Die Orchestrierung oder Erhöhung der Stimmenzahl auf ein größeres Ensemble eines eigenen Werkes ist wie eine Neuschöpfung zu sehen. Bei Bearbeitungen fremder Werke kommt es immer auf den Aufwand an: wird nur eine Stimme verändert, hinzugefügt bis dahingehend, ob ein Werk für ein, zwei oder drei oder wenig mehr Stimmen zu einem Werk für eine größere Besetzung wird. Sind die Veränderungen so weitgehend, dass neu komponiert wurde, liegt auch hier ggf. eine Neuschöpfung vor, die entsprechend zu honorieren wäre.

Kammeroper und Musiktheater/Tanztheater, die einer Kammeroper ähnlich sind bzw. genauso Oper und Musiktheater/Tanztheater sind hier Orchester bzw. großem Orchester/Werken mit Volkalsoli und Chor gleich gesetzt. Je nach Aufwand kann das auch höher honoriert werden. Handelt es sich um eine eher kammermusikalische Besetzung, kann man bei der Honorierung von Kammeroper bleiben oder bei längeren Dauern und geringeren Aufwand sich an den entsprechenden Besetzungen orientieren. Allerdings ist die Bearbeitung eines theatralen Konzepts oder Textes oft ähnlich aufwändig wie eine musikelektronische Programmierung, die hier dann auch noch dazukäme und somit entsprechend zu honorieren. Ganz abgesehen davon gelten dann die Konditionen des Großen Rechts, auf das man penibel achten muss, da auch hier Theater leider versuchen die den Urheber*innen zustehenden Abendtantiemen kleinzurechnen oder gar zu verweigern. Abendtantiemen haben nichts mit der Berufserfahrung zu tun, sondern sollten genauso neutral auf das Werk angewendet werden, wie es die GEMA und ihre Verteilung unabhängig von Alter und Renommee macht.

Wir hören auch immer wieder, dass Komponist*innen im Selbstverlag die Übernahme von Herstellungskosten bzw. Leihgebühren für das Stimmenmaterial und einen evtl. nötigen Klavierauszug nicht gesondert honoriert wird. Das hat natürlich bei entsprechendem Aufwand zwingend zu erfolgen bzw. muss ansonsten deutlich und beidseitig angemessen durch das Werkhonorar abgegolten sein, worauf sich aber ein Verlag kaum je einlassen würde. Reisekosten, Übernachtung sowie die Mitwirkung als Interpret*in oder auch Klangregisseur*in muss je extra vertraglich vereinbart werden und ist auf keinen Fall durch das Werkhonorar abgegolten.

Wie oben beschrieben, haben wir nun kein Stundenhonorar mehr eigens ausgezeichnet. Denn Kompositionsarbeit lässt sich kaum in Stunden ausdrücken. Jede/r muss seinen Zeit- und Arbeitsaufwand für die entsprechenden Werkgrößen und Dauern letztlich selbst kalkulieren und wissen, ob man einen Auftrag annimmt oder nicht. Am Ende wird das abgelieferte Werk mit allen zusätzlichen Kosten honoriert, nicht die Arbeitsstunden. Angenommen, man würde z.B. sagen, eine Stunde Komposition sind ca. 30 EUR. Wenn jemand dann in 6 Stunden ein Werk komponiert, die Partitur zugleich das Stimmmaterial wäre, könnte die/der Auftraggeber*in auf die Idee kommen, nur 180 EUR dafür zu entrichten. Jetzt wird man sagen, man habe aber 1 Monat immer wieder an die Kompositionsarbeit gedacht. Hat man das dann aber auch penibel aufgezeichnet?

Die Wertigkeit von Komposition in unserem Bereich lässt sich also am Besten am Werk, seiner Besetzung und Dauer festmachen, wie es im Kleinen Recht z.B. auch in der GEMA geregelt ist. Daher ist es wichtig, dass wir Alle uns weitestgehend an diese Richtlinie und ihre möglichen Ausnahmen halten und dadurch gemeinsam an der angemessenen Honorierung arbeiten. Klar, prominentere Kolleg*innen werden immer mehr verlangen können als Andere. Dennoch sollte ein Minimum nur in ganz wichtigen Ausnahmen persönlich unterschritten werden, wenn man bereits voll im Berufsleben steht. Auch sollten wir Alle zusammen darauf achten, das Frauen und Männer gleich honoriert werden. Bei Prominenteren wird dann die Prominenz als Unterschied zwischen Frau und Mann leider noch viel zu oft spürbar. Auch das muss sich ändern: von Veranstaltern sollte dies niemals ausgenutzt werden, um schlichtweg durch die Beauftragung einer Frau Geld zu sparen. Es mag vielleicht sogar eine einzige Frau geben, die derzeit mehr als die berühmtesten Männer unter uns verlangen kann. Dennoch wäre der Massstab: Frauen müssen unabdingbar genauso gut wie ihre männlichen Kollegen honoriert werden.

FEM Honorarrichtlinie fuer Werke der E-Musik ab 2022 Seite 1
FEM Honorarrichtlinie fuer Werke der E-Musik ab 2022 Seite 1
FEM Honorarrichtlinie fuer Werke der E-Musik ab 2022 Seite 2
FEM Honorarrichtlinie fuer Werke der E-Musik ab 2022 Seite 2

GEMA schafft Nothilfefonds von 40 Mio. € für Mitglieder & sichert die Ausschüttungstermine

Hier die Pressemeldung der GEMA von heute:

GEMA stellt bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für Mitglieder bereit +++ Für Kunden der GEMA gelten Kulanzregelungen +++ Ausschüttungstermine im April und Juni gesichert +++ Mitgliederversammlung wird auf September verschoben

GEMA stellt bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für Mitglieder bereit
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben gestern ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.

„Schon jetzt ist absehbar, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die gesamte Kreativwirtschaft verheerend sind“, sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Die GEMA wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um ihre existenziell gefährdeten Mitglieder bestmöglich zu unterstützen und die wirtschaftlich katastrophalen Auswirkungen für unsere Kunden abzufedern.“
Nothilfe-Programm für Musikurheber der GEMA in Höhe von 40 Mio. Euro

„Unser Verein GEMA war von Beginn an getragen vom Gedanken der Solidarität und des gegensei-tigen Schutzes und Beistandes“, sagt Dr. Ralf Weigand, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEMA. „Und wann, wenn nicht jetzt in dieser so noch nie dagewesenen Krise, sind diese großartigen Grundsätze gefragt und verlangen unverzügliches Handeln! Für uns im Aufsichtsrat war sofort klar, dass wir unseren Kolleginnen und Kollegen, die durch die Schutzmaßnahmen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten, finanziell unter die Arme greifen müssen. Gemeinsam mit dem Vorstand haben wir ein Nothilfe-Programm verabschiedet, mit dem wir jetzt schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten werden. Damit zeigt sich einmal mehr, welche bedeutenden Vorteile unser System der gemeinsamen Rechtewahrnehmung auch in schwierigen Zeiten für jeden einzelnen Kreativen hat. Hier wird Solidarität gelebt und großartige Hilfe und Unterstützung gewährt, um unsere Mitglieder durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten.“

Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche auf www.gema.de veröffentlichen.

Kulanzregelungen für Veranstalter
Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.
GEMA steht als Partner bei der Initiierung und Abwicklung von Hilfsprogrammen durch die Politik bereit
Die GEMA begrüßt darüber hinaus die schnellen Zusagen der Bundes- und Landesregierungen, der stark betroffenen Kultur- und Kreativwirtschaft umfangreich zu helfen. Sofortmaßnahmen für die Grundsicherung helfen jedem Einzelnen unmittelbar. „Wir bedanken uns bei allen Politikerinnen und Politikern, die parallel zu den dramatischen Einschnitten in allen Bereichen bereits jetzt daran arbeiten, allen Kreativen zu helfen“, so Dr. Heker. „Das ist eine Herkulesaufgabe, die sich in diesem Ausmaß bisher noch nie gestellt hat. Wir sind uns als GEMA der besonderen Verantwortung
bewusst. Entscheidend ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Wir stehen der Politik hier mit Sachkompetenz und einer belastbaren Infrastruktur als erfahrener Partner eng zur Seite.“

GEMA sichert Ausschüttungstermine 1.April und 1.Juni
Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.

Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.

Onlineportal für Mitglieder und Kunden: https://www.gema.de/portal/

E-Mail für Mitglieder: mitgliederservice@gema.de
E-Mail für Kunden: kontakt@gema.de

Mitgliederversammlung 2020 findet vom 29. September bis 1. Oktober 2020 in München statt
Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis
1. Oktober 2020 verschoben. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Veranstaltungsstätten wird diese ausnahmsweise in München im Hotel Hilton am Tucherpark stattfinden. Die für den
12. Mai 2020 geplante Verleihung des Fred Jay Preises im Rahmen des Mitgliederfestes wird auf den 29. September 2020 verlegt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 78.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
Nadine Remus, Senior Kommunikationsmanagerin
E-Mail: nremus@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583

LINK: https://www.gema.de/aktuelles/pressemitteilungen/corona-pandemie-hilfe-fuer-mitglieder-und-kunden-der-gema

Charlotte Seither – Bundesverdienstkreuz für unser Leitungsteammitglied

Gestern, den 06. März 2020, wurde Charlotte Seither, die auch Mitglied unseres FEM-Leitungsteams ist, das Bundesverdienstkreuz am Bande für ihre hervorragenden Leistungen für das Gemeinwohl durch die Bundeskulturstaatsministerin Monika Grütters verliehen. Unserer Meinung nach wird damit ein strahlendes und ungemein positives Zeichen für das kulturelle Wirken und die gesellschaftliche Akzeptanz von weiblichen Urheberinnen gesetzt, wie es die Komponistin Charlotte Seither repräsentiert.

Dr. Charlotte Seither; Foto: Marko Bussmann

Sie komponierte gewichtige Werke der Orchester- und Kammermusik. Dafür wurde sie u.a. 2002 mit dem Kompositionsförderpreis der Ernst von Siemens Musikstiftung, 2009 mit dem Villa Massimo Stipendium in Rom oder 2014 mit dem Stipendium für das Internationale Künstlerhaus Villa Concordia Bamberg ausgezeichnet. Die Komponistin und promovierte Geisteswissenschaftlerin engagiert sich für die Belange der Komponistinnen und Komponisten im Vorstand des Deutschen Komponistenverbandes (DKV), im Leitungsteam der Fachgruppe E-Musik im DKV, im Aufsichtsrat der GEMA und im Präsidium des Deutschen Musikrates. Ihre Werke wurden bisher u.a. vom BBC Symphony Orchestra London, dem ASKO Kamerkoor Amsterdam, den Neuen Vocalsolisten Stuttgart, SWR Vocalensemble Stuttgart und dem Ensemble Modern interpretiert und sie war Gast zahlreicher Festivals wie Gaudeamus Amsterdam, Prager Frühling, Nuova Consonanza Rom, Cantiere Internazionale Montepulciano, Voix Nouvelles Royaumont, Lacma Los Angeles oder IFWM-Festival Seoul. Wir gratulieren ihr ganz herzlich und freuen uns mit ihr über diese wohlverdiente Auszeichnung!

Wir gratulieren Carin Levine zur FEM-Nadel

Am 18. Oktober 2019 fand im Rahmen der Donaueschinger Musiktage die Verleihung der FEM-Nadel an die Flötistin Carin Levine statt. FEM-Vorsitzender Johannes K. Hildebrandt begrüßte die Gäste und die Preisträgerin. Er konnte auch u.a. die letztjährige Nadelträgerin Yonghi Pagh-Paan unter den Anwesenden begrüßen. Die ehemalige bremische Rundfunkredakteurin für Neue Musik, Lotte Thaler, hielt eine freudige wie bewegende Laudatio auf Carin Levine, wofür ihr hier nochmals herzlich gedankt sei. Zum Abschluss bedankte sich die Preisträgerin für die Ehrung und hob die Bedeutung der Nadel für ihr Wirken und die Szene der zeitgenössischen Musik hervor.

femnadellevine
v.l.n.r.: Meret Forster (FEM-Nadeljury 2019), Johannes K. Hildebrandt (Vorsitzender der FEM), Carin Levine (FEM-Nadelträgerin 2019), Lotte Thaler (Laudatorin für Carin Levine), Alexander Strauch (FEM-Nadeljury 2019, stv. Vorsitzender der FEM), Antje Müller (Geschäftsführerin des DKV)

Benjamin Lang gewinnt ECCO Call of Scores

Benjamin Langs Stück für Saxophonquartett „Old Scatness“ steht am 8. Oktober auf dem Programm des ECCO-Konzertes in Stockholm mit dem Stockholm Saxophone Quartet. Eine Jury der FEM wählte sein Werk als einen von drei deutschen Beiträgen aus und reichte diesen an das ECCO Artistic Committee weiter, welches aus den Einreichungen aller Komponistenverbände in Europa insgesamt sechs Werke für dieses Konzert auswählte. Weitere Preisträger waren Nils Henrik Asheim aus Norwegen, Nina Šenk aus Slowenien, Tatjana Kozlova-Johannes aus Estland, Tomasz Skweres aus Österreich sowie gemeinsam Paulina Sundin aus Schweden und Monty Adkins (Großbritannien) mit einer Gemeinschaftskomposition. Wir gratulieren herzlich und wünschen ein spannendes Konzert!

Kathrin Denner und Charlotte Seither im DKV-Vorstand

Am 23. Mai 2019 fanden die DKV- und FEM-Mitgliederversammlung in München statt. Unser Leitungsteam-Mitglied Kathrin Denner wurde in den Vorstand des DKV gewählt. Mit ihr und Charlotte Seither sind nun aus unseren Reihen zwei Komponistinnen im Vorstand vertreten und tragen so zur bundesweiten Arbeit des Komponistenverbandes bei und zeigen als wichtige Komponistinnen mit ihrem Engagement Gesicht für die Sache der zeitgenössischen Musik.

Wir trauern um Georg Katzer

Georg Katzer war ein Unangepasster. Er gehörte zu den scharfen Beobachtern unserer Gesellschaft, mit der er sich künstlerisch immer wieder auseinandersetzte – zuletzt in seinem Auftragswerk „discorso“, in dem er „die verloren gehende Diskursivität“ thematisiert.

1978 wurde er zum Mitglied der Akademie der Künste in Ostberlin gewählt, wo er nicht nur eine Meisterklasse in Komposition unterrichtete, sondern 1980 auch das erste Studio für Elektroakustische Musik in der DDR gründete, dessen künstlerischer Leiter er bis 2005 war.

Zu seinen wichtigsten Werken zählen die oratorischen Szenen „Medea in Korinth“, die im Jahre 2000 auf ein Libretto von Christa und Gerhard Wolf entstanden sind. Im Fokus steht hier aber nicht die Kindsmörderin, sondern die Problematik der Geflüchteten mit ihren Schwierigkeiten in der fremden Gesellschaft. (Text auch hier: http://komponistenverband.de/2019/05/08/wir-trauern-um-georg-katzer/)

Georg Katzer ist am 7. Mai 2019 im Alter von 84 Jahren gestorben.

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Foto: Angelika Katzer

im Deutschen Komponistenverband