Neue Sätze der Honorarrichtlinie seit Dezember 2021

Wir haben die Honorarrichtlinie neu angepasst. U.a. haben wir einen Inflationsausgleich vorgenommen und dadurch haben sich die Sätze etwas erhöht. Damit ist sie für 2022 fit gemacht! Wir verweisen explizit auch auf die Seite 2 der Richtlinie und die dortigen Erklärungen, um sie den jeweiligen Gegebenheiten der Veranstalter und Komponist:innen individuell anzupassen. In erster Linie handelt es sich hier um Sätze der E-Musik. In Sachen Besetzung kann sie aber auf alle Live-Situationen verschiedener Genres auch z.B. des Jazz, konzertanter Filmmusik oder U-Musik mit auch klassischen Instrumenten angewandt werden. Hier geht es zu einer detaillierten Erklärung der 2020er Fassung mit der upgedateten Tabelle: http://femusik.de/?p=285
Und hier: geht es direkt zum neuen PDF der Richtlinie.