Die Honorarrichtlinie des DKV für Kompositionsaufträge E-Musik wieder online

2004 erstellten Kollegen ehrenamtlich aufgrund einer umfassenden Umfrage an Komponistinnen und Komponisten zu Höhe und Art ihrer Auftragshonorare diese Richtlinie. Sie erschien in den damaligen „Informationen“ des DKV. Durch den Relaunch der DKV-Homepage wurde sie nicht mehr verfügbar. Die Geschäftsführung des DKV stellte nun dieses 9 Jahre alte kleine Kompendium der FEM-Homepage zur Verfügung. Mögen die Zahlen auch veraltet scheinen, hat sich an der Höhe der Honorare bis heute allerdings kaum etwas zum Positiven verändert, womit diese Aufstellung umso mehr an Brisanz besitzen dürfte: Hier der Link!