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FEM-Ehrennadel für die Flötistin Carin Levine

Die renommierte Flötistin, Pädagogin und Initiatorin wichtiger Projekte der Neuen Musik, Carin Levine, ist die diesjährige Trägerin der Nadel der Fachgruppe E-Musik im Deutschen Komponistenverband, kurz auch als FEM-Nadel bezeichnet. Nach intensiver Diskussion mit weiteren hochkarätigen Nominierungen entschied sich die Jury, bestehend aus Meret Forster, Charlotte Seither und Alexander Strauch, für die seit Mitte der 70er Jahre in Deutschland wirkende und lebende US-amerikanische Künstlerin. Besonders hervorgehoben in der Jury-Entscheidung wurde das von ihr angeregte und oftmals speziell für sie komponierte Repertoire unzähliger Werke von Komponistinnen und Komponisten aller Spielarten der zeitgenössischen Musik unbenommen von deren Herkunft, Alter und Bekanntheit: dieses Spektrum reicht von Giacinto Scelsi über Brian Ferneyhough bis Karola Obermüller oder Benjamin Scheuer. Mit dem mehrbändigen Kompendium „Die Spieltechnik der Flöte“ katalogisierte sie beispielhaft den reichen Kanon der neuen Ausdrucksweisen des 20. und 21. Jahrhunderts ihres Instruments. Sie wirkt seit vielen Jahren als engagierte Pädagogin, ist immer für ihre jugendlichen und fertig ausgebildeten Schülerinnen und Schüler da. Carin Levine zeichnet sich in allen ihren Aktivitäten durch ein großes Brennen für die Sache der Musik aus und besticht erfrischend mit ihrer Offenheit und Zugewandheit gegenüber Mensch und Musik. Im Sinne des Anspruchs der FEM-Nadel ist sie somit generationsübergreifend Vorbild und Ansporn für die Musikwelt der Jetztzeit. Die Nadel wird aller Voraussicht nach am Freitag, den 18.10.2019, im Rahmen der Donaueschinger Musiktage im Rathaus Donaueschingen an Carin Levine überreicht werden.

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Foto © Stefan Forster

Solidarität mit Protestaktion der INM Berlin

„Wir solidarisieren uns mit dieser Protestaktion mit sozialer Note der Initiative Neue Musik Berlin / field notes gegen die Absicht der Stationsbetreiber gezielt mit „atonaler Musik“ die schwächten unserer Gesellschaft aus der Öffentlichkeit zu verbannen und damit zugleich die zeitgenössische E-Musik als kulturell inkomensurabel einzusetzen, als diene sie nicht dem kritischen Kulturbewusstsein, sondern als Instrument des Schreckens und Vertreibens. Ihr Vorsitz der FEM – Fachgruppe E-Musik im Deutschen Komponistenverband Johannes K. Hildebrandt, Alexander Strauch & Ralf Hoyer“

Die Protestaktion findet morgen 19-21 Uhr, am/im U-Bahnhof Hermannstraße, 12051 Berlin, statt:
Atonale Musik für alle
Die S-Bahn Berlin plant im September ein Pilotprojekt zur Vertreibung von Obdachlosen am S-Bahnhof Hermannstraße durch die Beschallung der Eingangshalle mit Atonaler Musik.
Atonale Musik im Alltag? Finden wir wunderbar!
Daher bedanken wir uns herzlich bei der S-Bahn für diesen Impuls und laden direkt zur Auftaktveranstaltung am 24. August ab 19 Uhr am Eingang des S-Bahnhofs Hermannstraße ein. Dort wollen wir mit Essen und Getränken für alle zusammenkommen, um gemeinsam Atonale Musik zu hören oder gar zu spielen.
Am Freitagabend möchten wir Atonale Musik, die für die Befreiung von (tonalen) Hierarchien und die Gleichwertigkeit aller Klänge steht, als Metapher für gesellschaftliche Gleichberechtigung und Teilhabe verstehen und mit unseren musikalischen Dissonanzen gesellschaftlichen Missklängen entgegentreten.
Wir freuen uns über alle, die Essen für alle beisteuern oder musizieren möchten. Zur Vereinfachung der Koordination der Aktionen könnt Ihr Euch kurz vorher bei uns anmelden (marketing@inm-berlin.de).

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FEM-Ehrennadel 2018 an Younghi Pagh-Paan

Das Leitungsteam der Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutscher Komponistenverband – German Composers Association (DKV) freut sich bekanntgeben zu dürfen, dass die diesjährige Verleihung der FEM-Nadel an die Komponistin Younghi Pagh-Paan erfolgt. Die Jury, aus Carin Levine, Charlotte Seither und Alexander Strauch bestehend, ehrt sie damit sowohl als herausragende Künstlerin als auch als eine Persönlichkeit, die mit ihrem menschlichen, sozialen und kulturellen Einsatz vorbildlich zu nennen ist. Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Donaueschinger Musiktage am Freitag, 19.10.18

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© Foto: Harald Rehling (2012)

Die Fachgruppe E-Musik (FEM) des DKV und der Landesverband Bayern des Deutschen Komponistenverbands (DKV) solidarisieren sich mit den streikenden Lehrbeauftragten der staatlichen bayerischen Musikhochschulen

PM FEM+LV Bayern des DKV zum Streik der Lehrbeauftragten an bayerischen Musikhochschulen

Ohne die vielen Lehrbeauftragten an den staatlichen Musikhochschulen in München, Nürnberg und Würzburg wäre deren reichhaltiges Bildungsangebot nicht aufrechtzuerhalten. Die Lehrbeauftragten sind ein tragender Pfeiler der akademischen Musikausbildung in Bayern. Wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen leisten sie vielfach die gleiche Arbeit. Dafür werden sie aber nur mit einem Bruchteil dessen honoriert, was das festangestellte Personal erhält. Wie dieses erteilen sie Einzelunterricht, geben Seminare und halten Vorlesungen in fast allen Abteilungen und Fächern. Besonders in den Fächern Musiktheorie, Gehörbildung und Komposition unterrichten auch viele Komponistinnen und Komponisten. Das machen sie zum Teil bereits seit Jahrzehnten und müssen dennoch jedes Semester um die Verlängerung ihres Lehrauftrags bangen, müssen sich im Gegensatz zu den festangestellten Kolleginnen und Kollegen selbst krankenversichern und selbst für ihre schmale Alterssicherung vorsorgen, ohne Honorarfortzahlung im Krankheitsfall.

Daher werden die Lehrbeauftragten ab 13. November 2017 für zwei Wochen in Streik treten.

Das sind ihre zentralen Anliegen:

  • Angemessene Honorierung – auch für Prüfungsaufgaben.
  • Möglichkeit einer Überschreitung der Obergrenze von 10,75 Std. im Lehrauftrag (z.B. mind. zwei Lehraufträge gleichzeitig an verschiedenen Institutionen).
  • Eine würdige Alterssicherung für die langgedienten, lebenslang unterfinanzierten Lehrbeauftragten.
  • Sicherheit und eine für den Lebensunterhalt genügende Wochenstundenzahl, um nicht in Existenznot zu geraten.
  • Vollwertiges und partnerschaftliches Mitgestaltungsrecht in den Gremien der Hochschule.
  • Freiheit, parallel an mehreren Hochschulen im Lehrauftrag unterrichten zu können.
  • Honorarfortzahlung im Krankheitsfall.

Diese Forderungen werden durch die Fachgruppe E-Musik (FEM) des DKV und den Landesverband Bayern des Deutschen Komponistenverbandes (DKV) unterstützt, da sie zur Verbesserung der beruflichen Situation der Lehrbeauftragten beitragen können. Es ist wichtig, dass diese bei der bayerischen Politik und in den zuständigen Staatsministerien Gehör finden und eine schon sehr lange anstehende positive Veränderung der jetzigen unbefriedigenden Situation stattfindet.

Dr. Ralf Weigand, Vorsitzender Landesverband Bayern des Deutschen Komponistenverbandes

Prof. Dr. Dorothea Hofmann, stv. Vorsitzende Landesverband Bayern des Deutschen Komponistenverbandes

Alexander Strauch, stv. Vorsitzender des Landesverband Bayern des Deutschen Komponistenverbandes & stv. Vorsitz Fachgruppe E-Musik des DKV

Johannes K. Hildebrandt, Vorsitzender der Fachgruppe E-Musik (FEM) des DKV

Prof. Dr. Enjott Schneider, Präsident des Deutschen Komponistenverbandes

FEM+LV Bayern

Kontakt: FEM: Fachgruppe E-Musik c/o Deutscher Komponistenverband e.V., Bayreuther Str. 37, 10787 Berlin, fem[at]femusik.de; Landesverband Bayern im Deutschen Komponistenverband e.V. c/o Dr. Ralf Weigand, Waldperlacher Str. 103, 81739 München

Verleihung der FEM-Nadel an die Konzertreihe „Unerhörte Musik“ Berlin am Freitag, dem 20.10.2017 in Donaueschingen

Zum dritten Mal verleiht die Fachgruppe E-Musik des Deutschen Komponistenverbandes e.V. die FEM-Nadel – Ehrennadel für besondere Verdienste um die zeitgenössische Musik.

Träger dieser Auszeichnung 2017 ist die

Konzertreihe „Unerhörte Musik“ im BKA-Theater Berlin

Die Reihe wurde 1989 auf Initiative von Rainer Rubbert und Martin Daske gegründet.

In zwangloser Atmosphäre findet an jedem Dienstagabend um 20.30 Uhr auf der Bühne der „Berliner Kabarett Anstalt“ im Szene-Stadtteil Berlin Kreuzberg ein Konzert mit zeitgenössischer Musik statt. Waren es zunächst vorwiegend Berliner Ensembles und Komponisten, die sich dort präsentieren konnten, so ist nun die „Unerhörten Musik“ als einzige wöchentliche, dem Zeitgenössischen gewidmete Konzertreihe in Deutschland nicht nur fester Bestandteil des Berliner Musiklebens, sondern auch eine erste Adresse für das aktuelle Musikschaffen über die Grenzen der Stadt und Deutschlands hinaus.

Eine besondere Funktion erfüllte diese Konzertreihe auch in den Jahren nach dem Fall der Mauer als ein Ort, der nunmehr Protagonisten und Publikum aus der ehemals geteilten Stadt zusammen führte.

Mit der Konzertreihe „Unerhörte Musik“ ehrt die Fachgruppe E-Musik des DKV eine herausragende und bundesweit beispielgebende Initiative für die Sache der zeitgenössischen Musik.

Die Verleihung der FEM-Nadel findet während der Donaueschinger Musiktage, am 20.10.2017 um 17 Uhr im Rathaus statt. Die beiden Initiatoren der Konzertreihe, die Berliner Komponisten Rainer Rubbert und Martin Daske werden die Ehrung persönlich entgegen nehmen. Die Laudatio hält die FAZ-Musikredakteurin Eleonore Büning, die lange Jahre auch als Musikjournalistin für die Berliner taz unterwegs war und als eine Kennerin der Neuen Musik in Berlin gelten kann.

Um Anmeldung wird gebeten unter
begemann@komponistenverband.org
oder Tel. 030-84310580

Ausschreibung zu ECCO-Call-of-Scores Februar 2018 mit Quatuor Diotima

Call for Scores für das ECCO-Projekt 2018/I der ECSA mit dem Quatuor Diotima

Liebe Mitglieder der Fachgruppe E-Musik (FEM), liebe Mitglieder des DKV,

die European Composer and Songwriter Alliance (ECSA, www.composeralliance.org) schreibt einen Call for Scores für ihr ECCO-Projekt aus. Nach einer nationalen Vorauswahl werden die Werke der europäischen ECCO-Endauswahl im Rahmen der ECSA-Generalversammlung am 20.02.2018 im Centre Flagey, Brüssel, durch das französische Quatuor Diotima aufgeführt.

Die FEM schreibt zu diesem Zweck eine Vorauswahl für Mitglieder des DKV aus. Auch wenn die Frist sehr kurz ist und es aufgrund der Regeln des DKV keine finanzielle Unterstützung geben darf, falls jemand aus dieser Vorauswahl bei der Endauswahl reüssiert, soll den Mitgliedern der FEM & des DKV die Teilnahme an dieser ECCO-Ausschreibung mit dem renommierten Quatuor Diotima möglich sein.

Teilnahmebedingungen

1. Nur Mitglieder des DKV sind zur Teilnahme berechtigt.
2. Eine Jury der FEM nominiert bis zu drei Werke für die ECCO-Endauswahl.
3. Besetzung: Streichquartett (keine Stimmen oder Elektronik) von max. 15 Minuten Dauer.
4. Einreichung: bis spätestens 10.10.2017 nur per Mail an info@komponistenverband.org.
5. Verpflichtende Formate für die Einreichung: Partitur nur als .pdf mit mp3-Mitschnitt.
6. Emails mit mehr als 10 MB Dateivolumen bitte zuvor gesondert per Mail ankündigen.
7. Jedes Mitglied darf nur ein Werk aus den letzten 20 Jahren einreichen.
8. Die Partitur ist zu anonymisieren und mit einem Kennwort zu versehen .
9. Das Werk muss uraufgeführt sein und als Live-/Studiomitschnitt vorliegen.
10. Audio-Computersimulationen sind unzulässig.
11. FEM & DKV übernehmen keine Leihgebühren und Material-/Reise-/Logiskosten.
12. Mitglieder der Jury bzw. der Leitungsgremien von FEM/DKV/ECSA/ECCO und deren Delegierte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
13. Die FEM informiert die in der Vorauswahl ausgesuchten Mitglieder bis 01.11.2017.
14. Die ECSA will bis zum 20.11.2017 die Endauswahl der ECCO-Jury bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen haben, schreiben sie bitte an info@komponistenverband.org.

Mit freundlichen Grüßen,

Der Vorsitz der FEM
(J. K. Hildebrandt/R. Hoyer/A. Strauch)

Fachgruppe E-Musik im Deutschen Komponistenverband
c/o Deutscher Komponistenverband e.V.
Bayreuther Str. 37
10787 Berlin
030/84 31 05 80
fem@komponistenverband.org
www.femusik.de

Honorarrichtlinie E-Musik 2017

Honorarrichtlinie der Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutschen Komponistenverband e.V. für Kompositionsaufträge „E-Musik“ 

Empfehlung des Vorsitz des Leitungsteams der Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutschen Komponistenverband e.V. in Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgruppe „E-Musik“ der ersten Version der Honorarrichtlinie des Deutschen Komponistenverbandes für Kompositionsaufträge „E-Musik“.

PDF-Version

Die aufgeführten Honorare sind Mindestvergütungen, die durch individuelle Vertragsgestaltung nach oben offen sind. Laut der statistischen Erhebung von Prof. M. Drude im Jahre 2002 wurde ein ungefährer Stundenlohn von 20,- € ermittelt. Geht man von 2002 bis 2017 von einer Preissteigerungsrate von 22,88 % aus, so müsste für 2017 und die Folgejahre ein ungefährer Stundenlohn von 24,60 € angesetzt werden – exakt läge er bei 24,58 €

Honorare für Werke mit einer Spieldauer von ungefähr 10 Minuten

Kategorie                Minimalhon. (€)   Minutenhon. (€)   Stundensatz (€)

A 1-2 Stimmen     1230-1845             120-184,5                       24,60

B 3-9 Stimmen     1845-3075             184,5-307,5                   24,60
auch Chor a cappella und elektroakustische Kompositionen

C 10-19 St.             2460-3690             246-369                           24,60
auch Kammeropern mit Gesangssolisten und bis zu 17 Instrumentalisten

D 20-mehr              4500-6145             450-614,5                       24,60
(Oper, Sinfonik, Oratorium)

Bei längeren Aufführungsdauern sind die Honorare individuell zu vereinbaren.

Zusätzlich zum Vertrag zu vereinbarende Leistungen:

1. Herstellung des Aufführungsmaterials
2. Elektroakustische Zuspielbänder, die vom Komponisten gestellt werden: siehe Bandübernahmevertrag des Deutschen Komponistenverbandes
3. Mitwirkung als Interpret bei Aufführungen
4. Reise- und Hotelkosten zu Proben und Aufführungen, Aufenthaltspauschale pro Tag
5. Klärung aller rechtlichen Fragen eines Mitschnitts (GEMA- Lizenzierung von CD und Video)

Nachtrag:
Die Auffassung, man müsse bei der Bemessung der Einkünfte von E-Komponisten auch deren GEMA – Tantiemen berücksichtigen, ist juristisch abwegig, weil das Honorar den Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand für die Schaffung des Werkes abgilt, die GEMA – Einnahmen aber erst aus der späteren Verwertung des Werkes fließen.

Stand: 10.02.2017

Erste Fassung der Honorarrichtline veröffentlicht in der Verbandszeitschrift des Deutschen Komponistenverbandes INFORMATIONEN 2/2004, wiederveröffentlicht unter http://www.femusik.de/schreiben/dkv_honrichtlinie_emusik2004.pdf

Frist verlängert: Aufruf an die FEM-Mitglieder zur Nominierung der FEM-Nadelträger 2017

Liebe FEM-Mitglieder, liebe Besucher unserer Homepage,

bis zum 01. Februar 2017 sollten die Mitglieder der Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutschen Komponistenverband e.V.  ihre Vorschläge für die Trägerin, den Träger oder die Trägerinnen und Träger der FEM-Nadel 2017 bei der Geschäftsstelle des DKV einreichen.  Nachdem der Rücklauf bis heute sehr gering war, verlängern wir die Frist bis zum 20. Februar 2017.

Die Jury ist prominent besetzt: der Co-Nadel-Träger 2017  Frank Kämpfer ist mit der Komponistin Cathy Milliken, die bereits für 2016 in der Jury dabei war, und dem Komponisten Gordon Kampe  der externe Teil der Jury.  Aus unserem Leitungsteam sind Christian Diemer und Ralf Hoyer, der den Juryvorsitz innehat, dabei.

Wen will die FEM-Nadel eigentlich ehren? Sie soll Persönlichkeiten ehren, die sich vorbildlich um die Sache der zeitgenössischen Musik verdient gemacht haben. Damit wollen wir zum kulturpolitischen, sozialen wie künstlerischen Engagement inspirieren, wie es die mit der Nadel Geehrten an den Tag legen.

Unsere Jury wird aus allen Vorschlägen den Träger dieser undotierten Auszeichnung der Fachgruppe E-Musik auswählen. Gesucht werden also Komponisten, Musiker, Interpreten, Politiker, Journalisten, Institutionen oder auch Musikwissenschaftler.

Wir bitten um Vorschläge, nun bis zum 20. Februar 2017 verlängert. Die Vorschläge müssen schriftlich begründet werden (max. eine DIN A4 Seite). Per Email bitte an fem at komponistenverband . org (Bitte die Zwischenräume weglassen und „at“ mit dem at-Zeichen ersetzen“!).

Muster für einen Kompositionsvertrag

Wir stellen hier ein Vertragsmuster für einen Kompositionsauftrag zur Verfügung. Für die rechtliche Verbindlichkeit der einzelnen Abschnitte und der darin enthaltenen Angaben übernehmen wir keine juristische Verantwortung. Letztlich unterliegt die Vereinbarung eines Werkvertrags zwischen Komponist/in und Auftraggeber der Vertragsfreiheit. Wir haben nur versucht, übliche Formulierungen und Tatbestände abzubilden und behalten uns vor, dieses Muster immer wieder stillschweigend zu aktualisieren.

Die Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutschen Komponistenverband e. V. tritt dafür ein, dass nach Möglichkeit auch die Honorarvorschläge unserer Honorarrichtlinie zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, wie hier im Vertrag als Beispielklausel in § 5 (5) eingefügt.  Dies unterliegt natürlich der freien Entscheidung zwischen Komponist/in und Auftraggeber sowie den möglichen Spielräumen der jeweiligen Vertragspartner. Bei Fragen kann man sich gerne an uns wenden.

Ihre Fachgruppe E-Musik /FEM) im Deutschen Komponistenverband e.V.