{"id":158,"date":"2026-03-22T14:21:30","date_gmt":"2026-03-22T14:21:30","guid":{"rendered":"https:\/\/femusik.de\/?p=158"},"modified":"2026-03-22T15:09:54","modified_gmt":"2026-03-22T15:09:54","slug":"gravierende-folgen-fuer-die-ernste-musik-auswirkungen-der-geplanten-gema-reform-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/femusik.de\/index.php\/2026\/03\/22\/gravierende-folgen-fuer-die-ernste-musik-auswirkungen-der-geplanten-gema-reform-2025\/","title":{"rendered":"Gravierende Folgen f\u00fcr die Ernste Musik Auswirkungen der geplanten GEMA-Reform 2025"},"content":{"rendered":"<p><em>Wir zweitver\u00f6ffentlichen hier den Text von Dr. Charlotte Seither aus dem Jahre 2025 zu den Pl\u00e4nen der damaligen GEMA-Reform, den sie damals f\u00fcr den Deutschen Musikrat verfasste mit ihrer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.<\/em><\/p>\n<h1>Gravierende Folgen f\u00fcr die Ernste Musik<br \/>\nAuswirkungen der geplanten GEMA-Reform 2025<\/h1>\n<h2>Ein Kommentar von Dr. Charlotte Seither<\/h2>\n<p>Die GEMA plant 2025 eine Reform der Sparte E (Ernste Musik). Im Kern sieht diese vor, dass weite Sachverhalte der bisherigen Ernsten Musik (E) der Unterhaltungsmusik (U) gleichgestellt und den kommerziellen Verwertungsabl\u00e4ufen der U-Musik unterworfen werden. Einzig im Bereich des Auff\u00fchrungsrechts weist die Reform noch ein F\u00f6rderinstrument auf, mit dem die Nutzung von Kunstmusik aufgewertet werden kann \u2013 auch hier werden die F\u00f6rdermittel zugleich so weit reduziert, dass ein Auskommen kaum noch m\u00f6glich ist. Alles in allem hebt die GEMA nahezu alle F\u00f6rderhebel auf, mit denen sie in jahrzehntelanger Praxis ausgleichend auf die erschwerten Produktions- und Auff\u00fchrungsbedingungen der Ernsten Musik reagiert hat. Ein grunds\u00e4tzliches Primat der E-Musik gegen\u00fcber jedem anderen Werk der Unterhaltungsmusik gibt es damit nicht mehr. Werk und Urheber:innen m\u00fcssen sich nun, analog der U-Musik, weitgehend selbst in den kommerziellen Gegebenheiten des Marktes behaupten.<\/p>\n<p><strong>Fokus \u201eWerk\u201c wird zum Fokus \u201eWerknutzung\u201c<\/strong><br \/>\nAls zentrale Achse verschiebt die GEMA mit ihrem Reformvorhaben den Fokus vom Werk auf die Werknutzung. Die Grundidee der Ernsten Musik, dass ein Werk bereits in sich, aufgrund seiner Komplexit\u00e4t oder schwierigen Ausgangslage am Markt, als f\u00f6rderungsw\u00fcrdig anzusehen ist, wird dabei aufgehoben. Erst die Nutzung definiert also, ob ein Werk nach den Kriterien der Kunst- oder Unterhaltungsmusik zu bemessen ist. Ein Streichquartett von Wolfgang Rihm kann heute also E (Kunstmusik) und morgen U sein, je nachdem, ob es im Konzert \u2013 und nur noch dort \u2013 oder als Musik in einer Theaterinszenierung von Christoph Marthaler genutzt wird. Auch wenn das Werk im Ausland gespielt oder auf CD ver\u00f6ffentlicht wird, folgt es der Systematik der U-Musik. Tatsache ist, dass viele neue Einstufungsregeln die bisherige E-Musik dramatisch abwerten. F\u00fcr ihre Urheber:innen f\u00fchrt dies zu Einkommenseinbu\u00dfen, die mit 70-90 Prozent kalkuliert werden m\u00fcssen. Das Reformvorhaben der GEMA bedroht somit den Berufsstand der E-Komponierenden in seiner gesamten Breite. Es vollzieht eine Z\u00e4sur, die die Verwertungsgesellschaft so noch nicht in ihrer Geschichte erlebt hat.<\/p>\n<p><strong>Ausgangspunkt f\u00fcr das Reformvorhaben<\/strong><br \/>\n<strong>a) Einfl\u00fcsse von innen<\/strong><br \/>\nMit der Entwicklung der Neuen Medien haben sich die Verwertungsm\u00f6glichkeiten von Musik hochgradig potenziert: W\u00e4hrend Ernste (E) und Unterhaltende Musik (U) in fr\u00fcheren Zeiten noch auf der B\u00fchne, in Kino, Rundfunk oder von der Schallplatte genutzt wurde, kommen im Zuge der Digitalisierung stets neue Nutzungsm\u00f6glichkeiten hinzu. Im Gesch\u00e4ftsjahr 2023 hat die GEMA in der Sparte Online mit 310,278 Mio Euro bereits ein h\u00f6heres Inkasso erzielt als in der Sparte Rundfunk\/Fernsehen (304,821 Mio Euro). Damit entfallen bereits 24,29 Prozent \u2013 fast ein Viertel \u2013 der Gesamtertr\u00e4ge (1.277,069 Mio Euro) <strong>FN 1)<\/strong> auf den Online-Bereich. Streaming und Download, aber auch andere Nutzungsformen wie Gaming, Handyklingelt\u00f6ne etc. zeigen, dass die Verwertungsm\u00f6glichkeiten von U-Musik erheblich zugenommen haben. Die Nutzung von Ernster Musik in all diesen Anwendungsformen ist gleichwohl verschwindend gering. Auch in anderen Nutzungsformen \u2013 Rundfunk, Fernsehen oder Mechanisches Recht \u2013 spielt die E-Musik eine nur marginale Rolle, insbesondere, wenn man ihre Erl\u00f6se vergleicht. So beliefen sich die Ertr\u00e4ge der Sparte E mit ihren Untersparten (Auff\u00fchrung, Mechanisches Recht, Kirchen- und B\u00fchnenmusik) laut GEMA im Gesch\u00e4ftsjahr 2023 auf 15,7 Mio Euro, w\u00e4hrend die U-Musik ein Inkasso von 150 Mio Euro aufweisen konnte. <strong>FN 2)<\/strong><br \/>\nDas zunehmende Auseinanderdriften der Sparten U und E in ihrer wirtschaftlichen Leistung und Kostenstruktur hat damit auch in der Mitgliedschaft immer wieder zu Diskussionen gef\u00fchrt. Insbesondere in der Frage, ob die Zuweisung von 30,07 Prozent der F\u00f6rdermittel, die die Sparte E anteilig noch aus dem Topf der Wertungsmitteln des sozial-kulturellen Abzugs erh\u00e4lt, so noch konsensf\u00e4hig sei. Eine Pauschalf\u00f6rderung der Sparte E, so haben finanzstarke Stakeholder unmissverst\u00e4ndlich deutlich gemacht, werde dabei nicht mehr von der Solidargemeinschaft der Mitgliedschaft subventioniert. Ber\u00fccksichtigt man, dass die Stimmmacht in der GEMA-Vollversammlung bei 9,4 Prozent stimmberechtigten Mitgliedern der Sparte E zu 90,6 Prozent Stimmberechtigten der Sparte U liegt, wird zus\u00e4tzlich deutlich, warum die Sparte U hier eine grundlegende Umverteilung der Mittel zugunsten von U anstrebt. Die GEMA ist diesem Anliegen, das von finanzstarken Stakeholdern sowie internationalen Verlagen der Sparte U vertreten wird, mit ihrem Reformentwurf gefolgt.<\/p>\n<p><strong>b) Einfl\u00fcsse von au\u00dfen<\/strong><br \/>\nAuch die internationalen Verwertungsgesellschaften haben in den vergangenen Jahren massiven Druck gegen die kulturelle und soziale F\u00f6rderpraxis der GEMA aufgebaut. W\u00e4hrend die deutsche Verwertungsgesellschaft f\u00fcr eine Nutzung auf ihrem Territorium auch von ausl\u00e4ndischen Autorinnen und Autoren noch einen 10-prozentigen Abzug f\u00fcr soziale und kulturelle Zwecke einbeh\u00e4lt, f\u00e4llt der Abzug f\u00fcr ein GEMA-Werk im Ausland meist geringer aus \u2013 je nach Verwertungsgesellschaft zwischen 8 und 3 Prozent. Dass die GEMA ihren vergleichsweise hohen Abzug hier also den internationalen Gegebenheiten anzupassen habe, wird von diesen schon l\u00e4nger reklamiert. Mit der Angleichung nicht nur der F\u00f6rdermittelabz\u00fcge, sondern auch ihrer Verwertungssystematik riskiert die GEMA zugleich, die Kulturhoheit, die sie bislang unter den europ\u00e4ischen Verwertungsgesellschaften genossen hat, ein f\u00fcr alle Mal zu verwirken.<\/p>\n<p><strong>Grundlinien der Reform<\/strong><br \/>\n<strong>1. Inkasso-Prinzip<\/strong><br \/>\nJeder Urheber, jede Urheberin erh\u00e4lt nach der neuen Regelung nur noch die Tantiemen, die aus den realen Lizenzeinnahmen eines Konzertes hervor gehen. <strong>FN3)<\/strong> Wenn also, wie in der Neuen Musik \u00fcblich, nur wenig Publikum zu \u00fcberdies \u00fcberschaubarem Eintrittspreis ein Konzert besucht, verringert sich die Aussch\u00fcttung f\u00fcr ein E-Werk auf einen mitunter nur einstelligen Betrag. Mit dem Inkasso-Prinzip gibt die GEMA somit ihre langj\u00e4hrige F\u00f6rderpraxis der werkbasierten Kollektivverteilung auf, nach der bislang h\u00f6here Inkassi aus Konzerten der E-Musik auf niedrigere umverteilt worden sind (kollektives Solidarit\u00e4tsprinzip).<strong> FN 4)<\/strong> Damit konnte die GEMA sicherstellen, dass ein Werk stets die gleiche Aussch\u00fcttung erhalten konnte, unabh\u00e4ngig davon, ob es in einem hoch- oder niedrigpreisigen Konzert zur Auff\u00fchrung gekommen ist. In der Tendenz f\u00f6rdert das Inkasso-Prinzip somit ertragreiche, kommerziell orientierte Veranstaltungen. F\u00fcr kleine und mittlere Konzerte, die insbesondere kulturorientiert sind, ergeben sich gravierende Einbu\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>2. Abstufung von Nutzungsbereichen der Ernsten Musik zur Unterhaltungsmusik<\/strong><br \/>\nIm Zuge der Reform werden einzelne Nutzungsbereiche der E-Musik grunds\u00e4tzlich der Systematik der Unterhaltungsmusik unterworfen. Dies betrifft die Sparten Mechanische Wiedergabe, B\u00fchnenmusik sowie Rundfunk und Ausland <strong>FN 5)<\/strong> , deren Inkassi nun nicht mehr als kulturf\u00f6rdernd betrachtet werden k\u00f6nnen. Eine Nutzung nach U erh\u00e4lt nur etwa 15 Prozent des Wertungsmittelzuschlags wie dies bisher in der Wertung E der Fall war. An diesem Beispiel zeigt sich, dass viele kleine Stellschrauben der Reform zu einer kumulativ fortschreitenden Entwertung der E-Musik f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>3. Genreneutrale Kulturf\u00f6rderung<\/strong><br \/>\nNach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG, \u00a7 32, Absatz 1) obliegt es der GEMA, kulturell bedeutende Werke zu f\u00f6rdern. <strong>FN 6)<\/strong> Zu diesem Zweck hat die Sparte E bislang 30,07 Prozent der hierf\u00fcr anberaumten F\u00f6rdermittel erhalten, die Sparte U 69,93 Prozent. Die Aufteilung der F\u00f6rdermittel nach diesem Schl\u00fcssel findet, so die GEMA, in der Mehrheit der Mitgliedschaft (90,6 Prozent U) derweil keinen Konsens mehr. In Folge hat sie sich entschieden, das Prinzip der kulturellen F\u00f6rderung auch auf Sparten der U-Musik auszuweiten. Im Rahmen einer genreneutralen Kulturf\u00f6rderung sollen nun besondere Werke aus allen Genres (E und U) durch einen Kulturbonus sichtbar gemacht werden. Mit der Ausweitung des F\u00f6rderradius sinkt zugleich die Zuweisung der Mittel f\u00fcr die Sparte E um etwa zwei Drittel ab. Ber\u00fccksichtigt man, dass an dieser Stelle der mit Abstand wichtigste Einkommensschwerpunkt der E-Komponierenden liegt, so wird deutlich, wie existenzumgreifend die Sparte E hier von einem Strukturwechsel betroffen ist.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Mit dem Reformvorhaben der Sparte E gibt die GEMA eine Reihe wichtiger Grunds\u00e4tze auf. Sie verschiebt den Fokus vom \u201eWerk\u201c auf die \u201eWerknutzung\u201c. Im Kern vollzieht sie damit einen shift von der Vorstellung, dass ein Werk bereits in sich einen Wert hat. Sie folgt nun dem Gedanken, dass erst die Nutzung festlegt, ob und in welchem Ma\u00df ein Werk f\u00f6rderungsw\u00fcrdig ist. Die kategorielle Unterscheidung zwischen Werken der Sparte U und E gibt die GEMA dabei im Wesentlichen auf.<\/p>\n<p><strong>2.<\/strong> Die Umstellung auf das Inkasso-Prinzip f\u00fchrt dazu, dass mittlere und kleine Kulturveranstaltungen (freie Szene, Veranstaltungen in Musikhochschulen, Konzerte im l\u00e4ndlichen Raum etc.) nur noch Kleinstaussch\u00fcttungen generieren k\u00f6nnen. Insbesondere junge Komponierende werden dabei auf Jahre hinaus keine Einkommenserwartungen mehr haben, die ihnen einen nachhaltigen Berufseinstieg erm\u00f6glichen. <strong>FN 7)<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.<\/strong> Bereits heute partizipieren nur wenige Komponierende an den gro\u00dfen Orchesterkonzerten in den Metropolen. Das Inkasso-Prinzip der GEMA klafft in den meisten F\u00e4llen also weit von der k\u00fcnstlerischen Wertsch\u00e4tzung des Kulturbetriebs auseinander. Die F\u00f6rderung eines k\u00fcnstlerisch bedeutenden Lebensweges gibt die GEMA in ihrem Reformvorhaben dabei vollst\u00e4ndig auf.<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong> Die Einstufung weiterer Sachverhalte der Ernsten Musik als Unterhaltungsmusik f\u00fchrt zu zus\u00e4tzlichen Einkommensverlusten. W\u00e4hrend U und E bislang in den meisten Nutzungssachverhalten klar voneinander getrennt wurden, stellt die GEMA diese nun in mehreren Bereichen gleich. Einkommen, das \u00fcber die Sparte U erworben ist, kann dabei nicht mehr im Rahmen einer qualifizierten Kulturf\u00f6rderung gratifiziert werden.<\/p>\n<p><strong>5.<\/strong> Die ausdr\u00fcckliche Anerkennung von Werknutzungen der Kunstmusik gibt es nur noch in der Sparte Live-Konzert. Zugleich steht auch hier nur noch ein Bruchteil an F\u00f6rdermitteln zur Verf\u00fcgung. Damit k\u00f6nnen wichtige Hebel der F\u00f6rdersystematik nicht wirklich greifen. Die st\u00fctzende Kraft, die die GEMA-Kulturf\u00f6rderung historisch innehatte, erh\u00e4lt im Rahmen der Reform nur noch eine symbolische Bedeutung.<\/p>\n<p>In Summe erweist sich das Reformvorhaben der GEMA als Einschnitt von historischer Tragweite: In ihm beendet die GEMA das \u00fcber 100-j\u00e4hrige F\u00f6rderverst\u00e4ndnis dessen, was sich bislang als konzeptionelle Achse der E-Musik durch das gesamte Regelwerk der Verwertungsgesellschaft gezogen hat. Die neue Regelung reiht Werknutzung an Werknutzung. Sie nimmt damit keine Gesamtlinie mehr wahr, die die Einzelnutzungen eines Autors oder einer Autorin durch ein \u00fcbergreifendes Schaffens- oder Lebenskonzept verbindet. Das Konzept des \u201eE-Komponisten\u201c ist damit ein f\u00fcr alle Mal aufgegeben. Alles in allem haben berufst\u00e4ndige Komponierende der Sparte E von Einkommensverlusten von 70-90 Prozent auszugehen. Gleichzeitig ver\u00e4ndert das neue Regelwerk auch die demokratische Mitbestimmungsmacht all jener, die bislang noch als \u201eE-Komponisten\u201c wirken konnten: Indem wichtige Einkommensschwellen nicht mehr erreichbar sind, oder Fachgremien nicht mehr an Vertreter:innen der Sparte E gebunden sind, entscheiden zunehmend andere \u00fcber dieBelange der E Komponierenden. Die Reform markiert eine historische Zeitenwende in der Geschichte der GEMA. Dass das Konzept des \u201eE-Komponisten\u201c als S\u00e4ule nicht nur des Regelwerks, sondern auch ihres innersten Selbstverst\u00e4ndnisses als Verwertungsgesellschaft je abgeschafft wird, dies h\u00e4tten ihre Gr\u00fcnderv\u00e4ter niemals f\u00fcr m\u00f6glich gehalten.<br \/>\n<em>Dr. Charlotte Seither, 19. M\u00e4rz 2025<\/em><\/p>\n<p><strong>Fussnoten<\/strong><br \/>\n<strong>FN 1)<\/strong> Vgl. Gesch\u00e4ftsbericht der GEMA zum Jahr 2023, in: Tagesordnung f\u00fcr die Versammlung der ordentlichen Mitglieder am 15. und 16. Mai 2024, S. 5.<br \/>\n<strong>FN 2)<\/strong> Vgl. Pr\u00e4sentation Reform Live und Kulturf\u00f6rderung, Informationsveranstaltung der GEMA vom 23.01.2023 in Berlin. Die Grundlage f\u00fcr diese und andere Reformsachverhalte wurden in dieser sowie in folgenden Informationsveranstaltungen der GEMA zur Reform am 26.02.2025, 12.03.2025 und 20.03.2025 \u00f6ffentlich vorgestellt oder lassen sich aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen (GEMA-Jahrbuch, GEMA-Website) ermitteln.<br \/>\n<strong>FN 3)<\/strong> Das Inkasso ist abh\u00e4ngig von Raumgr\u00f6\u00dfe (Sitzpl\u00e4tze), Anzahl der beteiligten Musiker:innen und Eintrittspreis, abz\u00fcglich des allgemeinen Kostensatzes und des 10-prozentigen Abzugs f\u00fcr soziale und kulturelle Zwecke.<br \/>\n<strong>FN 4)<\/strong> In der werkbasierten, kollektiven Verteilung bezuschussen Werknutzungen, die ein h\u00f6heres Inkasso generieren, diejenigen, die ein geringeres Inkasso erwirtschaften, nach bestimmten Kriterien, so dass sich f\u00fcr ein Einzelwerk grob res\u00fcmiert ein gemitteltes, durch Punkte bestimmtes Inkasso ergibt.<br \/>\n<strong>FN 5)<\/strong> Die Sparten Rundfunk und Ausland wurden auch bislang nicht der Sparte Ernste Musik zugeordnet, allerdings wurde ein dort erwirtschaftetes Einkommen in nicht unerheblichen Ausgleich im Wertungsverfahren E kompensiert.<br \/>\n<strong>FN 6)<\/strong> Vgl. VGG, \u00a732, Absatz 1: \u201eDie Verwertungsgesellschaft soll kulturell bedeutende Werke und Leistungen f\u00f6rdern.\u201c<br \/>\n<strong>FN 7)<\/strong> Auch ein geplanter Newcomer-Bonus kann den Berufseinstieg hier nicht nachhaltig st\u00fctzen, da der reale Markt diesen nur zeitversetzt einholt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir zweitver\u00f6ffentlichen hier den Text von Dr. Charlotte Seither aus dem Jahre 2025 zu den Pl\u00e4nen der damaligen GEMA-Reform, den sie damals f\u00fcr den Deutschen Musikrat verfasste mit ihrer ausdr\u00fccklichen Zustimmung. 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