Honorarrichtlinie der Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutschen Komponistenverband e.V. für Kompositionsaufträge „E-Musik“
Empfehlung des Vorsitz des Leitungsteams der Fachgruppe E-Musik (FEM) im Deutschen Komponistenverband e.V. in Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgruppe “E-Musik” der ersten Version der Honorarrichtlinie des Deutschen Komponistenverbandes für Kompositionsaufträge “E-Musik”.
Die aufgeführten Honorare sind Mindestvergütungen, die durch individuelle Vertragsgestaltung nach oben offen sind. Laut der statistischen Erhebung von Prof. M. Drude im Jahre 2002 wurde ein ungefährer Stundenlohn von 20,- € ermittelt. Geht man von 2002 bis 2017 von einer Preissteigerungsrate von 22,88 % aus, so müsste für 2017 und die Folgejahre ein ungefährer Stundenlohn von 24,60 € angesetzt werden – exakt läge er bei 24,58 €
Honorare für Werke mit einer Spieldauer von ungefähr 10 Minuten
Kategorie Minimalhon. (€) Minutenhon. (€) Stundensatz (€)
A 1-2 Stimmen 1230-1845 120-184,5 24,60
B 3-9 Stimmen 1845-3075 184,5-307,5 24,60
auch Chor a cappella und elektroakustische Kompositionen
C 10-19 St. 2460-3690 246-369 24,60
auch Kammeropern mit Gesangssolisten und bis zu 17 Instrumentalisten
D 20-mehr 4500-6145 450-614,5 24,60
(Oper, Sinfonik, Oratorium)
Bei längeren Aufführungsdauern sind die Honorare individuell zu vereinbaren.
Zusätzlich zum Vertrag zu vereinbarende Leistungen:
1. Herstellung des Aufführungsmaterials
2. Elektroakustische Zuspielbänder, die vom Komponisten gestellt werden: siehe Bandübernahmevertrag des Deutschen Komponistenverbandes
3. Mitwirkung als Interpret bei Aufführungen
4. Reise- und Hotelkosten zu Proben und Aufführungen, Aufenthaltspauschale pro Tag
5. Klärung aller rechtlichen Fragen eines Mitschnitts (GEMA- Lizenzierung von CD und Video)
Nachtrag:
Die Auffassung, man müsse bei der Bemessung der Einkünfte von E-Komponisten auch deren GEMA – Tantiemen berücksichtigen, ist juristisch abwegig, weil das Honorar den Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand für die Schaffung des Werkes abgilt, die GEMA – Einnahmen aber erst aus der späteren Verwertung des Werkes fließen.
Stand: 10.02.2017
Erste Fassung der Honorarrichtline veröffentlicht in der Verbandszeitschrift des Deutschen Komponistenverbandes INFORMATIONEN 2/2004, wiederveröffentlicht unter http://www.femusik.de/schreiben/dkv_honrichtlinie_emusik2004.pdf